MagSignProdukte Stellungnahme von Werk2 Automotive GmbH

Immer öfters werden wir gefragt, „Sind eure MagSign Produkte legal?“

In unserer Montageanleitung ist der gültige Paragraph als Gesetzesauszug, nach dem in der StVZO die Anbringung des Kennzeichens beschrieben ist, hinterlegt.

Aus diesem ist nicht explizit verboten das Nummernschild nicht mit Magneten oder anderem Material als Schrauben zu befestigen.

Wir haben bereits mehrere TÜV-Prüfstellen besucht und unser MagSign wurde als voll straßentauglich erklärt.

 

Anbei nochmals der Gesetzestext Deutschland:

Zur Anbringung des Kennzeichens aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html?fbclid=IwAR2UF1si0GxwgntMoyOJiKR9jHL-Ow8W609XyGqwXh_4yqmOYVBstFDSzDk )

§ 10 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(Abs.5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

Stand 30.06.2013

(von uns letztmalig kontrolliert am 13.02.2019)

Hier auch nochmal der Gesetzestext des benachbarten Österreich:

(https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/49)

§ 49 KFG 1967 – Kennzeichen

„Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; bei Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenleuchte auf einem Leuchtenträger (§ 14 Abs. 9 lit. c) angebracht ist, ist die hintere Kennzeichentafel unbeschadet des Abs. 6 auf diesem anzubringen; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln gemäß Abs. 3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs. 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.“

 

Anbei zusätlich ein Beitrag von RSR-Tuning die, die Definition„fest“ ins rechte Licht rücken: (Quelle: RSR-Tuning Facebook)

 

Definition: fest (Quelle: Duden)

fést/

Adjektiv

straff [sitzend], haftend; nicht locker

„ein fester Verband“

 

Hierbei ist die Definition „fest“ selbst im Duden wie auch im §10 nicht eindeutig „geregelt“.

 

„Straff sitzend“, „haftend“, „nicht locker“ lassen demnach eine Befestigung mit handelsüblichen Mitteln zu, bzw. schließen sie nicht aus. Ob z.B. mit einer Schnur, Kordel, Klettband, Klebeband, Kleber, Kabelbinder, Saugnapf, Magnet, etc., alles befestigt ein Kennzeichen in gewisser Art und Weise und nach Beschaffenheit fest, straff sitzend, haftend, nicht locker. Gestaltung, Beschaffenheit, Güte und Festigkeit bleiben dieser Definition unerwähnt.

Eine form- oder kraftschlüssige Verbindung ist nicht Inhalt einer Voraussetzung dem Begriff „fest“ zu entsprechen. Ebenso ist eine nicht lösbare Verbindung nicht speziell gewünscht.

 

Dieser Begriffserklärung nach ist ein „MagSign“ Kennzeichen-Magnetset mit 16 Magneten (aktuell 334 km/h GPS Festigkeit am Fahrzeug getestet) (Quelle:https://werk-2.net/magsign-2/)

ausreichend fest um §10 Abs. 5 FZV ausreichend zu entsprechen.

Ein explizites Verbot das Kennzeichen per Magnet zu befestigen gibt es nicht und bleibt unbegründet.

 

Sollte es noch an einer fehlenden E-Nummer scheitern, diese liegen auch bei Kennzeichenunterlegern sowie dessen Befestigungsschrauben nicht vor, zumal dann auch der Untergrund berücksichtigt und ein verbindliches Drehmoment dazu ausgesprochen werden müsste, um eine Festigkeitsgüte zu garantieren.